In den Klassenpflegschaften wählen die Eltern ihre Vertreter, die ihre Interessen innerhalb der Klasse und in den übergeordneten Gremien (Schulpflegschaft, Schulkonferenz) vertreten sollen. Eine lebendige Schule braucht diese Mütter und Väter, die bereit sind, sich für die Interessen der Eltern- und Schülerschaft einzusetzen.
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Auf Schulklassenebene ist zu Beginn jedes Schuljahres eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter. Der Klassenelternvertreter kann auch unterjährig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe, diese zu leiten. Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Gesetzlich vorgeschrieben ist mind. eine Sitzung des Elternbeirates zu Schuljahresbeginn. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und im Regelfall drei weitere Vertreter für die Schulkonferenz. Der Elternbeiratsvorsitzende kann auch unterjährig Sitzungen des Elternbeirats einberufen und leitet diese. Sofern nicht besondere Vorkommnisse dies erforderlich machen, trifft sich der Elternbeirat zweimal im Jahr. An den Sitzungen nimmt auch die Schulleitung teil. Dort werden, außer den Berichten der Schulleitung und des Elternbeiratsvorsitzenden, auch aktuelle Themen besprochen, Termine abgestimmt und Informationen ausgetauscht.
Rechte, Pflichten und Aufgaben des Elternbeirates und natürlich auch der Elternvertreter und der Klassenpflegschaften sind gesetzlich geregelt im
Schulgesetz für Baden-Württemberg Klassenpflegschaft, Elternbeiräte (§§ 55-58),
ab § 55 Eltern und Schule.
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Die Schulkonferenz ist an allen öffentlichen Schulen Baden-Württembergs eingerichtet. Die Zahl der Mitglieder ist genau paritätisch festgelegt: 4 Vertreter der Lehrer, 4 Vertreter der Eltern und 4 Vertreter der Schüler. Der Schulleiter hat den Vorsitz. Stellvertretender Vorsitzender ist der Vorsitzende des Elternbeirats.
Die Schulkonferenz beschließt unter anderem über die Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger, die Hausordnung, die Durchführung pädagogischer Tage usw. Außerdem übt sie bei der Neubesetzung der Schulleiterstelle das Mitwirkungsrecht aus.
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Den Schülerrat bilden der Schülersprecher, die Klassensprecher und ihre Stellvertreter. Der Schülerrat ist das zentrale Entscheidungsgremium der Schülermitverantwortung.
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Der Schülersprecher ist Vorsitzender des Schülerrats. Er vertritt die Interessen der Schüler der Schule. Der Schülersprecher wird von den Schülern der Schule direkt gewählt.
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Ein Klassensprecher ist der Vertreter einer Schulklasse. Er wird mit einem Stellvertreter zu Beginn des Schuljahres für ein ganzes Jahr demokratisch von der gesamten Klasse aus deren Mitte gewählt. Zu seinen Aufgaben gehört die Vertretung der Interessen und Anliegen der Klasse gegenüber dem Klassenlehrer und anderen Lehrkräften. Er dient als Ansprechpartner der Schüler bei klasseninternen Problemen. Er ist Mitglied des Schülerrats (SMV) und vertritt somit die Belange der Schüler, auch gegenüber der gesamten Schule und der Schulleitung.
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Die Verbindungslehrer beraten die Schülermitverantwortung. Der Schülerrat wählt die Verbindungslehrer mit deren Einverständnis.
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